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   OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23 (https://dejure.org/2024,5710)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.03.2024 - 2 MB 14/23 (https://dejure.org/2024,5710)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 (https://dejure.org/2024,5710)
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  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff. und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17, beide juris; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. für Fachhochschullehrer, beide juris).

    Danach steht der Hochschule grundsätzlich eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 20, juris).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa hier die Entscheidung über die Einholung externer Gutachten - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21, juris zur Bestimmung der zu einem Probevortrag einzuladenden Bewerber bzw. zur Bewertung dieser Probevorträge; vgl. zum Ganzen auch Beschlüsse des Senats vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8, juris, und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20

    Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung einer Professorenstelle: Anforderungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa hier die Entscheidung über die Einholung externer Gutachten - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21, juris zur Bestimmung der zu einem Probevortrag einzuladenden Bewerber bzw. zur Bewertung dieser Probevorträge; vgl. zum Ganzen auch Beschlüsse des Senats vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8, juris, und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 6).

    Zwar ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, den maßgeblichen Bewährungsvorsprung im pädagogischen Bereich anhand nur einer Probevorlesung festzumachen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 20 ff).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff. und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17, beide juris; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. für Fachhochschullehrer, beide juris).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff. und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17, beide juris; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. für Fachhochschullehrer, beide juris).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff. und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17, beide juris; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. für Fachhochschullehrer, beide juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa hier die Entscheidung über die Einholung externer Gutachten - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21, juris zur Bestimmung der zu einem Probevortrag einzuladenden Bewerber bzw. zur Bewertung dieser Probevorträge; vgl. zum Ganzen auch Beschlüsse des Senats vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8, juris, und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 7 CE 20.2869

    Konkurrentenstreitverfahren um eine W2-Professur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Soweit die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang ausführt, dass mit der Begutachtung aller zu einer Probevorlesung eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber ein ständiger und jahrzehntelang bewährter Prozess des Auswahlverfahrens für die Besetzung von Hochschullehrerstellen unterlaufen würde, entspricht diese Übung aber nicht der in dem in Bezug genommenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Mai 2021 (- 7 CE 20.2869 -, juris) betroffenen Hochschule für angewandte Wissenschaften München.
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 2 B 22/23

    Abbruch Stellenbesetzungsverfahren; Berufungsverfahren; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
    Deshalb hilft der Hinweis der Antragsgegnerin auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. März 2023 (2 B 22/23, juris Rn. 15) zu einem Stellenbesetzungsverfahren einer W3-Professur an der Technischen Universität Chemnitz auch nicht weiter.
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